Vielen Dank für Ihr Interesse am eBeihilfe-Verfahren des Landesamtes für Finanzen Rheinland-Pfalz.
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Die öffentliche Portal-Seite des eBeihilfe-Verfahrens erreichen Sie über folgenden Link:
ebeihilfe.rlp.de
Landesamt für Finanzen
Hoevelstraße 10
56073 Koblenz
Telefon: 0261 4933 - 0 (Vermittlung)
Telefax: 0261 4933 - 37014 oder 37015
Landesamt für Finanzen:
Christian Schmidt (ISC 600)
E-Mail: Automationsteam@lff.rlp.de
Fotos Seitenkopf:
Landesamt für Finanzen
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Wir weisen Sie darauf hin, dass Inhalte, die Sie per E-Mail an uns senden,
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Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Verwaltung senden, so beachten Sie bitte, dass das LfF nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende Dateiformate können derzeit verarbeitet werden:
Portable Document Format (.pdf)
Richtextformat (.rtf)
Textdatei (.txt)
Microsoft
Word bis Version 2003 (.doc)
Microsoft Excel bis Version
2003 (.xls)
Tagged Image File Format (.tif)
Joint Photographic Experts Group
(.jpeg, .jpg)
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Eine E-Mail kann nur bis zur maximalen Größe von 10 MB empfangen werden.
Annahme verschlüsselter elektronischer Post
Das LfF kann aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine
verschlüsselten E-Mails entschlüsseln. Falls Sie uns vertrauliche Informationen senden wollen,
bitten wir Sie, hierzu die Briefpost zu verwenden.
Annahme signierter elektronischer Post
Leider kann das LfF aus technischen Gründen zurzeit noch keine
elektronische Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen. Dies hat zur Folge, dass Sie
Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, das heißt der persönlichen
Unterschrift, nicht in elektronischer Form übersenden können. Wir bitten Sie deshalb, in diesen
Fällen auf die Briefpost auszuweichen.
DE 235376830
Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Daten gem. Art. 13 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Die Verweise auf gesetzliche Vorschriften beziehen sich auf die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie das Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG).
Diese Datenschutzerklärung gilt für das Internet-Angebot des Landesamtes für Finanzen unter https://eBeihilfe.rlp.de , für die in den AppStores (digitale Vertriebsplattform für mobile Anwendungen) bereitgestellte App eBeihilfe RLP sowie für die über diese Internetseiten erhobenen personenbezogenen Daten. Für Internetseiten anderer Anbieter, auf die z. B. über Links verwiesen wird, gelten die dortigen Datenschutzhinweise und –erklärungen.
Verantwortlicher gem. Art. 4 Nr. 7 EU Datenschutz-Grundverordnung ist
Landesamt für Finanzen
Hoevelstraße 10
56073 Koblenz
Telefon: 0261 4933 – 0 (Vermittlung)
Telefax: 0261 4933 – 37014 oder 37015
E-Mail: Poststelle@lff.rlp.de
Die "eBeihilfe - App“ wurde für mobile Endgeräte der Plattformen iOS und Android OS
entwickelt. Sie bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Beihilfe elektronisch nebst Belegen, wie
Arztrechnungen, Rezepten etc. zu beantragen sowie die Bescheide zu empfangen. Dazu ist,
anders als im derzeitigen Papierverfahren, kein Antragsformular erforderlich, sondern durch
das Beantworten/Bestätigen von Fragen, das Fotografieren der Belege wird automatisiert ein
Beihilfeantrag generiert.
über das „eBeihilfe - Portal“ können Sie Ihre Anträge online vom PC aus hochladen und
Bescheide empfangen.
Die App wird im Android App Store (Google Play Store) oder im Apple Store zur Verfügung gestellt. Die Nutzung der Stores unterliegt der Vereinbarung zwischen den Stores und Ihnen. Das Landesamt für Finanzen ist nicht Partei einer solchen Vereinbarung und hat keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung seitens der Stores.
Nach dem Download (Herunterladen) der App bzw. Laden der Portalseite, ist eine Registrierung
erforderlich.
Sobald der Nutzer seine E-Mail-Adresse bestätigt und ein Passwort vergeben hat, kann er sich
an der eBeihilfe-Anwendung authentifizieren. Mit der erfolgreichen Anmeldung wird das
Passwort in der Browsersession mit einem zufälligen Schlüssel verschlüsselt und gespeichert.
Während in der mobilen Anwendung ein Persistieren im sicheren Smartphone Speicher möglich
ist, wird im Browser das Passwort als CryptoKey abgelegt. Wenn zusätzlich die PIN
gespeichert wird, können Bescheide ohne zusätzliche Eingabe entschlüsselt und Anträge
eingereicht werden. Die persönliche Identifikationsnummer (PIN) wird mit dem Passwort als
Schlüssel chiffriert und im Localstorage des Browsers abgelegt. Für die Gewährleistung der
Sicherheit auf Ihrem Endgerät bzw. im Browser sind Sie selbst verantwortlich. Die
Registrierungs- und Nutzerdaten werden verschlüsselt an die Server-Datenbank übersendet und
verschlüsselt gespeichert. Für eine Antragstellung fotografieren Sie die Belege bzw. scannen
diese mit dem PC ein. Hierfür ist der Zugriff der App auf die Kamerafunktion Ihres
Smartphones erforderlich.
Mit Absenden Ihrer Daten werden die digitalisierten Belege und Kommentare
verschlüsselt.
Die Fotos der übermittelten Belege werden nicht im öffentlich zugänglichen Bereich des
Smartphones abgelegt, sondern im App-internen Speicher. Dies bedeutet, dass diese Fotos für
andere Apps nicht nutzbar sind. Auf Ihrem Smartphone verbleiben die Belege lokal
unverschlüsselt.
Sie haben jedoch die Möglichkeit, die Belege manuell zu löschen oder eine automatische
Löschung nach erfolgreicher übermittlung an den Server in der App einzustellen.
Sobald ein Bescheid online bereitgestellt wird, wird der Nutzer hierüber per E-Mail
benachrichtigt.
Die Fachanwendung wird von der Zentralen Datenverarbeitung der Finanzverwaltung (ZDFin) beim
Landesamt für Steuern bzw. dem Landesbetrieb Daten und Information (LDI) betrieben, welche
wiederum dem Datenschutz verpflichtet ist.
Für die Bearbeitung des Antrages durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der zuständigen
Beihilfestelle werden die Daten erst auf einer separaten Datenbank entschlüsselt
gespeichert.
Sollten Sie die verlangten personenbezogenen Daten nicht zur Verfügung stellen, ist eine
Nutzung der eBeihilfe nicht möglich. Ihnen bleibt sodann der papiergebundene Antragsweg.
Ihre personenbezogenen Daten und ggf. die Ihrer berücksichtigungsfähigen Angehörigen werden
zum Zweck der Bearbeitung Ihrer Beihilfeangelegenheiten gem. § 66 Landesbeamtengesetz
Rheinland-Pfalz (LBG) bzw. der entsprechenden tarifrechtlichen Vorschriften in Verbindung
mit der Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO) erhoben.
Um Ihren Beihilfeantrag zu bearbeiten, werden die Registrierungsdaten, bestehend aus
vollständigen Namen, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Personalnummer sowie den eingescannten
Belegen (Rezepte/Arztrechnungen etc.), gespeichert und verwendet.
Um aus Ihren Registrierungsdaten und Belegen einen Beihilfeantrag zu generieren, werden die
Auftrags-ID und Auftragsdaten gespeichert und verwendet.
Zudem werden Gesundheitsdaten als "besondere Kategorien personenbezogener Daten" im Sinne
des Art. 9 Abs. 1 DSGVO verarbeitet, die unter anderem aus Arzt- oder Krankenhausrechnungen
generiert werden.
Weitere Daten (Log-In, Veränderung der Registrierungsdaten) werden zudem aus Gründen des
Datenschutzes- und der Informationssicherheit protokolliert, vgl. § 19 Absatz 3 Nummer 1
LDSG.
Die App setzt keine Cookies ein.
Ihre Bankdaten werden aus Anlass der Auszahlung der zustehenden Beihilfen an die Landesoberkasse Rheinland-Pfalz weitergeleitet. Falls Sie sich für die Wahlleistungen gem. § 25 BVO entschieden haben, ist die Weitergabe von Daten an die Bezügestelle des Landesamtes für Finanzen notwendig. Sollten medizinische Stellungnahmen bzw. Gutachten zur Entscheidungsfindung der Festsetzungsstelle erforderlich sein, werden personenbezogene Daten an Gutachter/innen bzw. Amtsärzte und Amtsärztinnen weitergeleitet. Sofern Rückfragen im Rahmen der Arzneimittelrabattierung zu klären sind, werden in Einzelfällen Daten an die ZESAR GmbH, Gustav-Heinemann-Ufer 74c, 50968 Köln weitergeleitet.
Die auf dem Portal eingereichten Anträge und bereitgestellten Bescheide werden aus
Kapazitätsgründen 10 Wochen nach Einreichung/Bereitstellung gelöscht.
Im Beihilfesystem werden die Daten spätestens 10 Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die
Bearbeitung abgeschlossen worden ist oder nach dem Zeitpunkt, zu dem die Belege für
Prüfungen einer Rabattgewährung nach § 3 des Gesetzes über Rabatte für Arzneimittel nicht
mehr benötigt werden, aus der Datenbank gelöscht, vgl. § 96 Absatz 2 LBG.
Für zahlungsbegründende Unterlagen beträgt die Aufbewahrungsfrist gem. LHO ebenfalls zehn
Jahre.
Das Löschen der Daten, welche auf Ihrem Smartphone/Ihrem PC verbleiben, fällt in Ihre
Verantwortung.
Zum Betrachten einiger Inhalte benötigen Sie neben den Apps ggf. eine zusätzliche Software, wie den Adobe Acrobat Reader von Adobe oder z. B. den Windows-Media-Player.
Das eBeihilfe-Verfahren versendet E-Mails. Der Nutzer erklärt sich mit seiner Teilnahme am eBeihilfe-Verfahren damit einverstanden, dass die übermittlung von E-Mails Dritten unberechtigten Zugriff ermöglicht und die übertragung von Informationen technisch bedingt nicht sicher gewährleistet ist. Die unverschlüsselte übermittlung erfolgt über die vom Nutzer angegebene E-Mailadresse.
Bei jeder Anforderung einer Internetdatei werden folgende nicht personenbeziehbare Zugriffsdaten bei der ZDFin bzw. dem LDI für statistische Auswertungen gespeichert:
Als Nutzer unseres Internet-Angebots haben Sie nach der DS-GVO und dem LDSG verschiedene Rechte, die sich bei Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere aus Art. 15 bis 18, 21 DS-GVO und § 12 LDSG, ergeben:
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir bei der Verarbeitung Ihrer Daten datenschutzrechtliche Vorschriften nicht beachtet haben, können Sie sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Das ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Prof. Dr. Dieter Kugelmann, Hintere Bleiche 34, 55116 Mainz, Tel.: 06131 208-2449.
Allgemeine Informationen zum Datenschutz finden Sie auf den Internetseiten des
Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (www.datenschutz.rlp.de).
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